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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OMQ GmbH
Stefan-Heym-Platz 1
10367 Berlin

www.omq.ai
support@omq.de

Geschäftsführer: Matthias Meisdrock
USt-ID: DE273612701
Amtsgericht Charlottenburg HRB 127 833 B

Stand: April 2026

Ausschließlich für Unternehmer (B2B) gemäß § 14 BGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn OMQ in Kenntnis dieser die Leistung ohne Widerspruch erbringt. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Vertragsgegenstand

(1) OMQ GmbH betreibt eine SaaS-Plattform zur Automatisierung von Kundenserviceprozessen. Die jeweils aktuellen Leistungen und Produkte sind auf der Website www.omq.ai beschrieben. OMQ ist berechtigt, die Dienste weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit hierdurch keine wesentlichen, vertraglich zugesicherten Leistungsmerkmale entfallen und die vereinbarte Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung bleibt. Über wesentliche Änderungen informiert OMQ den Kunden mindestens acht (8) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform.

(2) Die Dienste werden über die OMQ-Infrastruktur bereitgestellt und sind über das Internet zugänglich. Der für die Nutzung erforderliche Internetzugang ist nicht Gegenstand der Leistungen von OMQ. Übergabepunkt der Leistung ist der Router-Ausgang des von OMQ genutzten Rechenzentrums.

3. Vertragsschluss und Laufzeit

(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung zustande.

(2) Das Vertragsverhältnis läuft für die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf in Textform gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um die jeweils ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für OMQ liegt insbesondere vor bei missbräuchlicher Nutzung (vgl. § 5) oder Zahlungsverzug von mehr als 8 Wochen. Kündigt OMQ aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, behält OMQ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen.

4. Entgelt und Zahlung

(1) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Lizenzkosten richten sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket gemäß dem jeweils gültigen Angebot. OMQ ist berechtigt, die Preise einmal jährlich anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 8 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Bei einer Preisänderung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

(3) Rechnungen werden elektronisch an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde teilt OMQ eine gültige Rechnungsadresse und E-Mail-Adresse mit und hält diese aktuell.

(4) Vom Anbieter gestellte Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung geleistet hat. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.

5. Pflichten des Nutzers

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Systeme nur bestimmungsgemäß zu nutzen und OMQ unverzüglich über Störungen oder Sicherheitsvorfälle zu informieren.

(2) Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor bei:

Der Kunde stellt OMQ sowie dessen Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste durch den Kunden beruhen und die entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Kunden ausdrücklich anerkannt wurden. OMQ ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche zu informieren, die Abwehr solcher Ansprüche nach Kräften zu unterstützen und keine Ansprüche ohne vorherige Zustimmung des Kunden anzuerkennen.

6. Nutzungsrechte

(1) OMQ räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Diensten ein. Dieses Recht umfasst nicht das Recht zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung, Dekompilierung oder sonstigen Verwertung der Software.

Der Umfang der berechtigten Nutzung richtet sich nach dem gebuchten Paket (insbesondere Anzahl autorisierter Nutzer, Named-User- oder Concurrent-User-Modell, API-Kontingente sowie Zugang zu Test- und Entwicklungsumgebungen). Eine Überschreitung des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von OMQ.

7. Verfügbarkeit

(1) OMQ gewährleistet eine Verfügbarkeit der Dienste von 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Ausgenommen sind Ausfälle, die OMQ nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle beim Kunden oder Drittanbietern). Die Verfügbarkeit wird kontinuierlich durch ein von OMQ betriebenes, öffentlich einsehbares Monitoring-System (Statusseite) erfasst. Der Nachweis eines Ausfalls kann sowohl von OMQ als auch vom Kunden durch geeignete Protokolle erbracht werden. Als Ausfallzeit gilt der Zeitraum ab Eingang der schriftlichen Störungsmeldung des Kunden bei OMQ (per E-Mail an support@omq.de) bis zur Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit.

(2) Geplante Wartungsfenster für Routine-Updates (Deployments, Patches) liegen werktäglich zwischen 20:00 und 22:00 Uhr (MEZ/MESZ); sie werden nicht gesondert angekündigt. Größere Wartungsarbeiten, die voraussichtlich mehr als 30 Minuten Beeinträchtigung verursachen, werden mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform angekündigt. Wartungsfenster werden nicht auf die Verfügbarkeit nach Absatz (1) angerechnet.

Unterschreitet OMQ die Verfügbarkeit nach Absatz (1) in einem Kalendermonat, kann der Kunde eine anteilige Gutschrift auf die monatliche Nettolizenzgebühr verlangen, höchstens jedoch 10 % je angefangenem Prozentpunkt unterhalb der zugesagten Verfügbarkeit, gedeckelt auf 100 % der monatlichen Nettolizenzgebühr. Bei einem zusammenhängenden Ausfall von mehr als 24 Stunden hat der Kunde das Recht, die Gutschrift wahlweise als Barauszahlung oder als Verrechnung mit der nächsten Rechnung geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben nach Maßgabe von § 9 unberührt.

8. Support und Wartung

(1) OMQ stellt dem Kunden Support für die vertragsgegenständlichen Dienste zur Verfügung. Supportanfragen sind in Textform an support@omq.de zu stellen. Der Support ist werktags Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) erreichbar, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage. Reaktionszeiten innerhalb der Geschäftszeiten richten sich nach der Priorität der Meldung: Critical (Dienst nicht nutzbar) – 4 Stunden, High – 8 Stunden, Medium und Low – ein Werktag. Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zur ersten qualifizierten Antwort, nicht bis zur Lösung.

9. Haftung

(1) OMQ haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OMQ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind insbesondere die Bereitstellung der Dienste mit der vertraglich zugesagten Verfügbarkeit, der Schutz der vom Kunden überlassenen Daten vor Verlust und unbefugtem Zugriff sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten aus dieser Vereinbarung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu einem Schaden beigetragen, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Mitverschuldens (§ 254 BGB), in welchem Umfang OMQ und der Kunde den Schaden zu tragen haben.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen von OMQ. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von OMQ pro Vertragsjahr auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nettovergütung begrenzt; bei einer Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten auf die zu erwartende Jahresvergütung. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen von Absatz (1). Von dieser Haftungsobergrenze ausgenommen sind ferner Schäden, die dem Kunden durch nachweisliche Verstöße von OMQ gegen datenschutzrechtliche Pflichten entstehen (insbesondere Schäden gem. Art. 82 DSGVO sowie Bußgelder, die dem Kunden infolge einer fehlerhaften Umsetzung des Auftragsverarbeitungsvertrags durch OMQ auferlegt werden).

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch OMQ richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://omq.ai/de/unternehmen/datenschutz/. OMQ verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und nur im Rahmen dokumentierter Weisungen des Kunden.

Soweit OMQ als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung (Versionsnummer und Datum abrufbar unter https://omq.ai/de/unternehmen/avv/) Bestandteil dieser AGB. Änderungen des AVV bedürfen der Zustimmung des Kunden in Textform; eine Zustimmungsfiktion gilt für den AVV nicht. Der AVV weist die eingesetzten Subunternehmer sowie die technisch-organisatorischen Maßnahmen aus.

(2) OMQ implementiert und unterhält geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO. Bei Datenpannen informiert OMQ den Kunden unverzüglich gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

(3) Nach Vertragsende werden alle überlassenen Daten auf Wahl des Kunden vollständig in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herausgegeben oder nachweislich gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Herausgabe erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende; nach Ablauf dieser Frist ist OMQ zur Löschung berechtigt.

Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen durch OMQ zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt vorrangig durch Vorlage aktueller Zertifikate (insbesondere ISO 27001, SOC 2 Typ II) oder aktueller Auditberichte durch OMQ. Reichen diese Nachweise nicht aus, kann der Kunde nach vorheriger Ankündigung von mindestens zehn (10) Werktagen eine Vor-Ort-Prüfung durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen; die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde, sofern kein wesentlicher Datenschutzverstoß festgestellt wird.

Nach Beendigung des Vertrages gewährt OMQ dem Kunden auf Anfrage einen Lesezugriff auf seine Daten für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen, um die Migration zu erleichtern. Darüber hinaus stellt OMQ auf Wunsch des Kunden gegen gesondertes Entgelt eine aktive Migrationsunterstützung (Export von Konfigurationen, Schulungsunterlagen, API-Dokumentation) zur Verfügung. Nach Ablauf des Übergangszeitraums werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen.

11. Referenznennung

OMQ ist berechtigt, den Kunden nach dessen vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung als Referenzkunden zu benennen und das Unternehmenslogo des Kunden zu Marketingzwecken zu verwenden. Eine Nutzung ohne diese Zustimmung ist unzulässig. Eine einmal erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen; bereits veröffentlichtes Material wird nach Zugang des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen entfernt.

12. Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – einschließlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Kundendaten, technischen Spezifikationen sowie Preisen und Konditionen – streng vertraulich zu behandeln, nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden und nur solchen Mitarbeitern und beauftragten Dritten zugänglich zu machen, die zur Vertragsdurchführung darauf angewiesen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und für drei Jahre nach dessen Beendigung fort. Sie gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei rechtmäßig vorab bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, sowie für gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten.

13. Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Streik (außer im eigenen Betrieb), Pandemien, behördliche Anordnungen sowie großflächige Internet-, Strom- oder Backbone-Ausfälle und DDoS-Angriffe, soweit jeweils nicht zu vertreten. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und nach besten Kräften an einer Beseitigung mitzuwirken. Hält ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

14. Gewährleistung / Mängelrechte

(1) Auf den Vertrag finden ergänzend die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 2 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Ansprüche aus Mängeln innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis des Kunden vom Mangel; § 9 Absatz (1) bleibt unberührt.

15. Subunternehmer

(1) OMQ ist berechtigt, zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Subunternehmer (insbesondere Hosting-Provider, Cloud-Anbieter und Anbieter zugekaufter Komponenten) einzusetzen. Die Verantwortlichkeit von OMQ gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten verarbeiten, richten sich Auswahl, Information und Genehmigung nach den Vorgaben des AVV (vgl. § 10 Absatz (2)).

16. Schutzrechte Dritter

(1) Wird der Kunde von einem Dritten wegen einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Patente, Urheberrechte, Marken) durch die vertragsgemäße Nutzung der Dienste in Anspruch genommen, stellt OMQ den Kunden auf erstes Anfordern von berechtigten Ansprüchen frei und übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Kunde OMQ unverzüglich in Textform unterrichtet, OMQ die alleinige Befugnis zur Verteidigung und Vergleichsverhandlung überlässt und keine Anerkenntnisse ohne Zustimmung von OMQ abgibt. OMQ ist nach eigener Wahl berechtigt, die Dienste schutzrechtsfrei zu modifizieren, zu ersetzen oder, falls dies mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zu beenden und dem Kunden eine zeitanteilige Erstattung im Voraus geleisteter Vergütungen zu gewähren. Dieser Anspruch besteht nicht, soweit die Schutzrechtsverletzung auf einer vom Kunden gewünschten Anpassung, einer nicht vertragsgemäßen Nutzung oder einer Kombination der Dienste mit nicht von OMQ stammender Software beruht.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

OMQ ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen in Textform zu ändern, soweit die Änderung nicht das Vertragsgleichgewicht zulasten des Kunden verschiebt. Änderungen zentraler Leistungspflichten oder der Vergütung sind von dieser Klausel nicht erfasst und richten sich ausschließlich nach § 4 Abs. 2 oder bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Widerspruch kann in Textform (E-Mail genügt) erklärt werden. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge eines ausbleibenden Widerspruchs wird OMQ in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit fortgeführt. Bei Widerspruch steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.

Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Auftraggeber diese AGB an.